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Die Angaben und Informationen sind nicht als Angebot oder Empfehlung bestimmter Anlageprodukte zu verstehen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Wertpapiere erwähnt werden.
Eine auf die individuellen Verhältnisse des Anlegers abgestellte, anleger- und objektorientierte Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden.Die auf unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Landessparkasse / NORD/LB nicht verändert, vervielfältigt oder an Dritte übermittelt werden.
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Außergerichtliche Streitschlichtung u. sonstige Beschwerdemöglichkeiten |
Hinweise zur Streitschlichtung u. Beschwerden |
Automatischer Steuer-Informationsaustausch |
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) |
Hinweise zum Vertragsabschluss |
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Nutzungsbedingungen für Realtime-Kurse |
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Registrierungsformular |
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Geldwäsche/Patriot Act |
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Fraud Prevention |
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Compliance/Code of Conduct |
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Abgeltungssteuer: Hinweis zu Devisentermingeschäften |
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Kurse, Nachrichten und sonstige Markt- und Börseninformationen werden auf den Internet-Seiten Ihrer Sparkasse mindestens 15 Minuten zeitverzögert angezeigt, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die auf diesen Internet-Seiten enthaltenen Informationen und Aussagen sind nicht als Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages zu verstehen. Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit einem Sparkassen-Mitarbeiter in Verbindung.
Der Braunschweigische Landessparkasse liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 Prospektverordnung (PVO) angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Um ein Wertpapier in der Europäischen Union öffentlich anbieten zu können, ist der Anbieter (in der Regel der Emittent dieses Wertpapiers) gemäß der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) grundsätzlich verpflichtet, einen Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, welcher von der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) gebilligt wurde. Der Wertpapierprospekt enthält eine ausführliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers und wird auf der Website des Emittenten veröffentlicht.
Rechtsverbindliche Erklärungen (zum Beispiel Überweisungen, Wertpapierorder, Kartensperren, Belastungsbuchungen aus Lastschriften) können Sie nicht per E-Mail, sondern ausschließlich übers Online-Banking, per Telefon oder auf herkömmlichem Wege abgeben. Dies gilt nicht für den Widerruf von Vertragserklärungen, wenn in gesetzlichen Vorschriften oder den Vertragsformularen Ihrer Sparkasse auch der Widerruf in Textform (zum Beispiel E-Mail) vorgesehen ist.
Außerhalb der als geschützt gekennzeichneten Internet-Seiten ist die Vertraulichkeit der per E-Mail übermittelten Daten nicht sichergestellt.
Dieser Internet-Auftritt richtet sich ausschließlich an Personen mit einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit der Sparkasse geschlossenen Verträgen ist der Hauptsitz der Sparkasse. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Die in diesem Internet-Auftritt verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung zu nutzen.
In diesem Abschnitt finden Sie den aktuellen Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie weitere grundlegende Informationen der Braunschweigische Landessparkasse im PDF-Format. Zum Ansehen, Speichern und Ausdrucken benötigen Sie ein Programm, das PDF-Dateien öffnet. Zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie kostenfrei bei Adobe herunterladen können.
Preisaushang
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Preis- und LeistungsverzeichnisDas Preis- und Leistungsverzeichnis ergänzt den Preisaushang für sonstige Produkte und Dienstleistungen. |
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List of charges and servicesPlease note: This is an English translation aid and provided for information purposes only. The German version is legally binding. |
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GlossarHier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste. |
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Entgeltinformationen gemäß Zahlungskontengesetz (ZKG) |
Informationen über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste anfallen. |
Entgeltinformation zu GiroAktiv Entgeltinformation zu GiroAktivPlus Entgeltinformation zu GiroInklusiv Entgeltinformation zu GiroStart Entgeltinformation zu GiroStart (7-17 Jahre) Entgeltinformation zu BusinessGiro S |
Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite |
Filialnetz und Geldautomatennetz | PDF-Dokument ansehen |
BeschwerdemanagementWir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. |
Zum Beschwerdemanagement der NORD/LB |
PSD2-KontozugriffKontoinformations- und Zahlungsauslösedienste, die im Besitz einer entsprechenden Zulassung der deutschen bzw. einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde sind, können – sofern eine Zustimmung des Kunden vorliegt – über eine definierte Schnittstelle ("XS2A-API") auf Kontodaten zugreifen bzw. Zahlungen auslösen. Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle, Anwendungen erstellen, stellen wir nachfolgend die benötigten Informationen zur Verfügung. Für weitere Informationen zu dieser Schnittstelle sowie zu Testmöglichkeiten rufen Sie bitte den folgenden Link auf. |
Mehr zur XS2A-Sandbox |
Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
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Die Braunschweigische Landessparkasse ist ein Unternehmen der NORD/LB. Die NORD/LB hat hierfür ein Statut erlassen, welches - ähnlich wie eine Sparkassen-Satzung - die besondere Stellung der Landessparkasse regelt.
In diesem Internet-Auftritt erhalten Sie neben ausführlichen Informationen und Entscheidungshilfen auch die Möglichkeit des Online-Antrags. Es gibt bis zu drei unterschiedliche Antragsverfahren. Sie wählen – je nach Produkt – zwischen den Verfahren PIN/TAN, E-Mail und Ausdruck des Antrages. Entscheiden Sie selbst, welches dieser Verfahren Sie nutzen möchten. Im Folgenden erhalten Sie ergänzende Hinweise zu den Antragsverfahren.
Voraussetzung zur Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens ist, dass Sie bereits Online-Banking-Kunde sind. Bei diesem Verfahren gelangen Sie zunächst auf die Startseite des Online-Bankings. Durch Eingabe Ihres Anmeldenamens und Ihrer PIN auf der Startseite legitimieren Sie sich. Anschließend füllen Sie bitte online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach bestätigen Sie bitte die Antragsdaten durch Eingabe der angeforderten TAN.
Auch bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Die eingegebenen Antragsdaten werden Ihnen daraufhin zur Kontrolle auf einer Übersichtsseite angezeigt. Danach senden Sie die Antragsdaten bitte per E-Mail an Ihre Sparkasse.
Bei diesem Verfahren füllen Sie bitte zunächst online das entsprechende Antragsformular aus. Nach Angabe der Antragsdaten werden Ihnen diese noch einmal in einer Druckvorschau zur Kontrolle angezeigt. Danach drucken Sie den Antrag aus und übermitteln diesen per Post oder Fax.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Ihnen eine Annahmeerklärung der Sparkasse zugeht. Dies gilt nicht, wenn weitergehende Form-Erfordernisse Ihre persönliche Unterschrift erforderlich machen.
Die Kundenangaben werden innerhalb des Antragsformulars online auf Vollständigkeit und fehlerhafte Eingaben geprüft. Darüber hinaus werden die Antragsdaten noch einmal in einer Übersicht zur Kontrolle angezeigt, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können.
Alle Antragsdaten werden über das Internet sicher übermittelt. Ihre Sparkasse verwendet hierzu ein Übertragungsverfahren, das auf dem SSL-Protokoll basiert. Durch den Einsatz des SSL-Protokolls wird der gesamte Datenverkehr zwischen Ihrem Browser und dem Server der Sparkasse verschlüsselt. Somit werden Ihre Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.
Die Antragsdaten werden bei Ihrer Sparkasse in elektronischer Form gespeichert. Zusätzlich erhalten Sie Ihre Verträge in Kopie zugeschickt. Auf Nachfrage erhalten Sie Einsicht in diese Daten.
Die Antragsunterlagen stehen in deutscher Sprache zur Verfügung.
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Die-ses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder darauf fällige Zinsen verloren.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Das wichtigste Ziel des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.
Hierzu zählen im Wesentlichen: Spareinlagen, Sparkassenbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen.
Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das EinSiG.
Die Braunschweigische Landessparkasse verfügt gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 über einen robusten, schriftlichen Plan für den Fall, dass ein verwendeter Referenzwert wegfällt oder sich wesentlich verändert.
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