Den Nachlass eines nahestehenden, gerade verstorbenen Menschen zu regeln, bringt neben der Trauer leider auch zusätzliche Formalitäten mit sich. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Antworten auf Ihre Fragen und klare Informationen, welche Unterlagen Sie nun einreichen sollten.
Erbe steht unter Betreuung
Erbe ist minderjährig
Erbe hat Bezug zum Ausland (Wohnsitz/Nationalität):
Das Einreichen von Dokumenten als bestätigte Kopien*.
Vollständige Einreichung der Sparunterlagen:
- bei Sparbüchern die Sparurkunde
- bei Sparplänen oder Lose-Blatt-Sparkonten den letzten gültigen Sparbuchauszug und die Sparbuchmappe
Einreichen eines eindeutigen und unterschriebenen Auftrags zur Kontoauflösung unter Angabe einer Empfängerbankverbindung.
Zu den Erbnachweisen zählen u. a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.
Mit einem Teilerbschein erhält der Erbe ausschließlich Auskünfte über den Nachlass. Teilverfügungen einzelner Erben können nicht vorgenommen werden. Verfügungen sind nur gemeinschaftlich möglich, wenn uns alle Teilerbscheine vorliegen und die
dazugehörigen gültigen Legitimationen.
Auskünfte können nur an legitimierte Berechtigte erteilt werden wie zum Bsp.: Erben, Bevollmächtigte, Nachlasspfleger etc.
Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.
Nein, es besteht kein Verfügungsrecht.
Nur bei Vorliegen einer Vollmacht oder einer entsprechenden Erblegitimation zu Lasten des Kontos des Erblassers, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Sollte keine Verfügungsberechtigung vorliegen, können wir in Einzelfällen besprechen, ob eine individuelle Lösung erfolgen kann. Als Sparkasse sind wir nicht zum Ausgleich der Forderung verpflichtet.
Inländische Sparkassen/ Banken, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.
Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann der Kontobevollmächtigte alles Weitere bis zur Kontoauflösung veranlassen, solange seine Kontovollmacht nicht von den Erben widerrufen wurde und dies der Umfang der Vollmacht zulässt.
Ein Kontoinhaberwechsel kann bei Privatgirokonten für den bevollmächtigten Ehepartner erfolgen. Kapitalkonten und Sparbücher können nicht umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater/Ihre Beraterin oder kontaktieren Sie uns telefonisch.
* bestätigte Kopien können in einer unserer Filialen oder bei Ihrer Hausbank erstellt werden