Sie haben Ihr Unternehmen erfolgreich aufgebaut und mit Weitsicht und Kompetenz geführt. Doch irgendwann ist es an der Zeit, sich zurückzuziehen und Ihren Betrieb in gute Hände zu übergeben. Ihre Sparkasse hilft Ihnen dabei, eine geeignete Nachfolge zu finden und begleitet Sie bei der Übergabe.
Es ist kein einfacher Schritt, das eigene Unternehmen aus der Hand zu geben. Das Thema wird häufig verdrängt oder auf später verschoben. Dabei ist es wichtig, die Übergabe rechtzeitig und sorgfältig zu planen. Der Prozess gliedert sich für gewöhnlich in folgende Phasen.
Als selbstständige Person besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater Ihre Vorstellungen über die Nachfolge und den Zeitpunkt Ihres Ausscheidens. Ob interne oder externe Nachfolge − das Szenario und den Zeitpunkt für den Übergang legen Sie fest.
Die Entscheidung für die Unternehmensnachfolge steht. Nun gilt es, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären. Dabei gelten je nach Art der Unternehmensübergabe unterschiedliche rechtliche Bedingungen. Diese ziehen auch unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich. Binden Sie daher Ihre Expertinnen und Experten für die Themen Steuern, Wirtschaftsprüfung oder Recht frühzeitig in den Prozess mit ein.
Die wirtschaftliche Vorbereitung ist insbesondere im Fall der externen Unternehmensnachfolge relevant. Übergeben Sie Ihr Unternehmen zum bestmöglichen Zeitpunkt, um einen optimalen Wert zu erzielen. Eine erste Indikation liefert der kostenfreie KMUrechner des EMF-Instituts. Mit nur wenigen Klicks ermitteln Sie den Wert Ihres Unternehmens und der Nachfolgeprozess wird erleichtert.
Sobald die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind, heißt es, eine geeignete Nachfolge zu finden. Plattformen, wie beispielsweise die Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change, bringen nachfolgeinteressierte Unternehmerinnen und Unternehmer sowie gründende Personen zusammen.
Eine Nachfolge ist gefunden. Nun geht es an die Vertrags-und Abschlussverhandlungen. Entscheiden Sie bei einer externen Unternehmensnachfolge, ob das Unternehmen als „Ganzes“ veräußert wird oder nur einzelne Bestandteile. Dies hat für die verkaufende und die kaufende Partei entsprechende steuerliche Auswirkungen. Informieren Sie außerdem jetzt Ihre Beschäftigten, die Geschäftspartnerinnen und -partner sowie Ihre Kundschaft über Ihre Nachfolge.
Auch nach erfolgter Übergabe ist Ihre Sparkasse für Sie da. Ihr Berater oder Ihre Beraterin begleitet Sie weiterhin und unterstützt Ihre Nachfolge in der Anfangsphase.
Als Unternehmer ist es nicht leicht, sich aus seinem, meist über Jahrzehnte, aufgebauten Lebenswerk zurückzuziehen und dieses an einen Nachfolger zu übergeben. Umso beruhigender ist es, wenn das Unternehmen im Familienbesitz bleibt. Vielleicht ist ein jüngeres Familienmitglied bereits länger im Betrieb involviert und Sie kennen seine Stärken und Schwächen. Sie entscheiden, wann Sie die Verantwortung übergeben. Je nach Vertrag und Absprache haben Sie zudem die Möglichkeit, auch nach Ihrem Ausscheiden Einfluss zu nehmen.
Nicht immer kommt ein Familienmitglied als Nachfolge infrage. Vielleicht gibt es erfolgreiche Geschäftspartnerinnen und -partner oder fähige Angestellte, an die Sie Ihr Unternehmen verkaufen können. Auch eine gründende Person mit viel Engagement kann als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer geeignet sein. Durch einen Unternehmensverkauf ziehen Sie einen klaren Schlussstrich. Sie können Ihre Zukunft frei von unternehmerischen Einflüssen gestalten. Außerdem verfügen Sie über flüssiges Kapital und können dieses nach Ihren Vorstellungen verwalten.
Angenommen, Sie haben eine Nachfolge gefunden. Diese verfügt aber noch nicht über genügend Kapital, um das Unternehmen zu übernehmen. In diesem Fall bietet sich eine Verpachtung als Übergangslösung an. Bei dieser Variante werden Management und Eigentum getrennt. Das Unternehmen bleibt weiterhin in Ihrem Besitz. Sie fahren weiter Erträge ein, ohne aktiv am Geschäftsleben teilzunehmen. Die Haftungen beider Parteien werden im Pachtvertrag klar geregelt. Der Pachtvertrag sollte langfristig ausgelegt sein – zum Beispiel über zehn Jahre.
Für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt, ist es wichtig, dass die Nachfolge klar geregelt ist. Wenn Sie möchten, dass Ihre Kinder das Unternehmen weiterführen, legen Sie dies unbedingt schriftlich fest. Andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge. Diese schreibt unter Umständen eine Lösung vor, die weniger vorteilhaft ist. Wir empfehlen, Ihr Testament beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Ein Erbvertrag wird entweder im Notariat oder beim Nachlassgericht hinterlegt. Zudem ist ein Notfallordner mit allen wichtigen Informationen sinnvoll.
Eine weitere Möglichkeit, Ihr Lebenswerk zu sichern, ist Ihr Unternehmen in eine Stiftung einzubringen. Sie können Ihre Ideale vertreten, indem Sie die sozialen, wissenschaftlichen oder gemeinnützigen Ziele der Stiftung definieren. Ihr soziales Engagement wird untermauert und gleichzeitig profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen.
Ihre Sparkasse ist Regionalpartnerin der Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change. Die Nachfolgebörse ist ein kostenloses Angebot des Bundeswirtschaftsministeriums und der KfW Bankengruppe, das Sie bei der Suche nach einer Nachfolge unterstützt.
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