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Ab dem 1. Januar 2016 muss Ihre Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit erheben, wenn Sie ein Konto eröffnen. Bei im Ausland Steuerpflichtigen erfolgt dann eine Kontrollmitteilung an die deutschen Finanzbehörden.
Überblick
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Natürliche Personen
Zu den natürlichen Personen zählen Privatpersonen sowie Gewerbetreibende, Freiberufler und eingetragene Einzelkaufleute. Meldepflichtig sind die Konten von Kunden, die in einem Staat steuerlich ansässig sind, der am zwischenstaatlichen Steuer-Informationsaustausch teilnimmt, sowie US-Staatsangehörige und US-Steuerpflichtige.
Kunden mit bestehenden Konten, deren steuerliche Ansässigkeit im Ausland wir mit Hilfe vorliegender Informationen bereits eindeutig festlegen können, werden nicht angeschrieben, sondern automatisch gemeldet.
Weitere Informationen zu den am zwischenstaatlichen Steuer-Informationsaustausch teilnehmenden Staaten finden Sie auf den Seiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Rechtsträger
Rechtsträger sind Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen und andere juristische Personen sowie Personengesellschaften. Bei ihnen muss die Sparkasse die steuerliche Ansässigkeit und die Art des Rechtsträgers erheben.
Bei einigen Arten von Rechtsträgern werden zusätzlich auch die beherrschenden Personen des Rechtsträgers nach ihrer steuerlichen Ansässigkeit überprüft.
Weitere Informationen zu den benötigten Steuernummern finden Sie auf den Seiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Meldungen
Aufgrund des „Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes“ und der „FATCA-USA-Umsetzungsverordnung“ meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerpflichtigen Kontoinhabern an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet.
Gemeldet werden die erforderlichen Kundendaten, Steueridentifikationsnummern sowie Konto- und Depotnummern, Kontosalden sowie gutgeschriebene Kapitalerträge einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse.
Bei US-amerikanischen Steuerpflichtigen (einschließlich US-Staatsangehörigen) erfolgen diese Meldungen bereits seit 2015. Für die Steuerpflichtigen zahlreicher anderer Länder beginnen die Meldepflichten in 2017.
Bitte antworten Sie unbedingt auf Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Wenn Sie Ihrer Sparkasse keine Auskunft geben, ist diese gezwungen, Sie als „meldepflichtig“ zu behandeln und das BZSt zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
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