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Hintergrund: MiFID I ist 2007 als Richtlinie auf nationaler Ebene in Kraft getreten. Aufgrund sich verändernder Marktstrukturen, den Innovationen auf dem Finanzmarkt und den Auswirkungen der Finanzkrise, wurde diese Richtlinie mit der MiFID II grundlegend um höhere Anlegerschutz-Anforderungen ergänzt. Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz in den Märkten sowie die Effizienz und Integrität der Finanzmärkte zu erhöhen. Eine Umsetzung der Richtlinie ist zum 3. Januar 2018 erfolgt.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu allen Fragen rundum das Wertpapiergeschäft für Privat- und professionelle Kunden, Preise und Leistungen, gem. dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente erhalten Sie hier.
„TOP-5 Reporting“: Hier finden Sie für alle ausgeführten Kundenaufträge und jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze, die ausgehend vom Handelsvolumen im Vorjahr am wichtigsten waren.
„Qualitätsbericht“: Hier finden Sie für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertung und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Ausführungsplätze, auf denen alle Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt wurden.
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