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So regeln Sie den Nachlass

Den Nachlass eines nahestehenden, gerade verstorbenen Menschen zu regeln,  bringt neben der Trauer leider auch zusätzliche Formalitäten mit sich. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Antworten auf Ihre Fragen und klare Informationen, welche Unterlagen Sie nun einreichen sollten.

Ihre Unterlagen können Sie an jedem Standort der BLSK einreichen.

Erster Schritt: Bekanntgabe Todesfall

  • Sterbeurkunde im Original bzw. Unterlagen zur Erfassung des Todesfalls (z. B. eröffnetes Testament oder Erbschein) im Original oder als bestätigte Kopie*
  • gültiger Personalausweis (im Original oder als bestätigte Kopie*), Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der Person, die den Tod mitteilt

Zweiter Schritt: Nachlassabwicklung

  • Überweisungen müssen uns in beleghafter Form mit dem Vermerk „Nachlass“ zugestellt werden das bereits vorhandene Online-Banking von Bevollmächtigten bleibt uneingeschränkt bestehen
  • Prüfung eventuell vorhandener Bankvollmachten ggf. Nachlassvollmachten zur Prüfung einreichen (Bsp.: Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht) im Original oder als bestätigte Kopie*
  • Erbnachweise z. B. Erbschein, Abschrift aller Testamente mit Eröffnungsprotokoll im Original oder als bestätigte Kopie*
  • Gültige Legitimationsunterlagen aller Erben / Bevollmächtigten (z. B. Personalausweis) im Original oder als bestätigte Kopie*
  • Eindeutiger Auftrag in Textform zur Kontoauflösung mit Unterschrift der/des Bevollmächtigten oder aller Erben mit Angabe einer Empfängerbankverbindung

Was Sie beachten sollten:

Erbe steht unter Betreuung

  • Betreuerausweis (mit Vermerk Vermögenssorge oder sämtliche Angelegenheiten) und persönliche Legitimation des Betreuers und des Betreuten
  • Abwicklung ist ausschließlich in S-Welten der Braunschweigischen Landessparkasse möglich  

Erbe ist minderjährig

  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung z. B. Geburtsurkunde und ggf. Nachweis über Sorgerecht im Original oder als bestätigte Kopie*
  • Gültige Legitimation der gesetzlichen Vertreter und des minderjährigen im Original oder als bestätigte Kopie*

Erbe hat Bezug zum Ausland (Wohnsitz/Nationalität):

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes des Verstorbenen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) 

Was beschleunigt die Nachlassbearbeitung?

Das Einreichen von Dokumenten als bestätigte Kopien*.

Vollständige Einreichung der Sparunterlagen:
- bei Sparbüchern die Sparurkunde
- bei Sparplänen oder Lose-Blatt-Sparkonten den letzten gültigen Sparbuchauszug und die Sparbuchmappe

Einreichen eines eindeutigen und unterschriebenen Auftrags zur Kontoauflösung unter Angabe einer Empfängerbankverbindung.

Was ist ein Erbnachweis und wer stellt diesen aus?

Zu den Erbnachweisen zählen u. a. der Erbschein, das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder der  Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.

Wie erfolgt die Abwicklung mit einem Teilerbschein?

Mit einem Teilerbschein erhält der Erbe ausschließlich Auskünfte über den Nachlass. Teilverfügungen einzelner Erben können nicht vorgenommen werden. Verfügungen sind nur gemeinschaftlich möglich, wenn uns alle Teilerbscheine vorliegen und die
dazugehörigen gültigen Legitimationen.

Wer kann Auskünfte im Nachlass erhalten?

Auskünfte können nur an legitimierte Berechtigte erteilt werden wie zum Bsp.: Erben, Bevollmächtigte, Nachlasspfleger etc.

Wer erhält bei Testamentsvollstreckung Auskünfte?

Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, erhält grundsätzlich nur der Testamentsvollstrecker Auskünfte. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.

Haben Vermächtnisnehmer / Pflichtteilsberechtigte ein Verfügungsrecht?

Nein, es besteht kein Verfügungsrecht.

Unter welchen Voraussetzungen können Bestattungskosten aus dem Nachlass bezahlt werden?

Nur bei Vorliegen einer Vollmacht oder einer entsprechenden Erblegitimation zu Lasten des Kontos des Erblassers, wenn ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Sollte keine Verfügungsberechtigung vorliegen, können wir in Einzelfällen besprechen, ob eine individuelle Lösung erfolgen kann. Als Sparkasse sind wir nicht zum Ausgleich der Forderung verpflichtet.

Wer kann die Bestätigung einer Kopie (z.B. für Ausweise) vornehmen?

Inländische Sparkassen/ Banken, Ämter, Gemeinden und Rechtsanwälte können Bestätigungen vornehmen.

Welche Rechte hat ein Kontobevollmächtigter im Erbfall?

Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann der Kontobevollmächtigte alles Weitere bis zur Kontoauflösung veranlassen, solange seine Kontovollmacht nicht von den Erben widerrufen wurde  und dies der Umfang der Vollmacht zulässt.

Wie kann ich den Kontoinhaber / die Kontoinhaberin wechseln?

Ein Kontoinhaberwechsel kann bei Privatgirokonten für den bevollmächtigten Ehepartner erfolgen. Kapitalkonten und Sparbücher können nicht umgeschrieben werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Berater/Ihre Beraterin oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

* bestätigte Kopien können in einer unserer Filialen oder bei Ihrer Hausbank erstellt werden

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