Auslandsüberweisung

 

Ein großer Teil des Zahlungsverkehrs lässt sich heutzutage bequem mit SEPA-Überweisungen abwickeln. Allerdings ist dies bei Überweisungen ins Ausland nur dann möglich, wenn das entsprechende Land Mitglied des SEPA-Raums ist. Wenn die Kriterien für eine SEPA- oder eine Europa-Überweisung nicht erfüllt sind, können Sie auf die „klassische“ Auslandsüberweisung zurückgreifen.

Sie können in der Eingabemaske zur Auslandsüberweisung detailliert festlegen, wie die Überweisung auszuführen ist. Beachten Sie dabei bitte, dass nur folgende Zeichen verwendet werden dürfen:

  • Kleinbuchstaben von a - z
  • Großbuchstaben von A - Z
  • Ziffern von 0 - 9
  • Sonderzeichen:   

               (Leerzeichen)
            . (Punkt)
            , (Komma)
            - (Trennstrich, Minus)
            / (Schrägstrich, Slash)
            + (Plus)

Zeichen, die hier nicht aufgelistet sind, dürfen nicht verwendet werden.

Folgende Punkte sind in der Maske einstellbar:

  • Begünstigter: Die Eingabe darf maximal 70 Zeichen umfassen
  • Straße: Hier sind maximal 35 Zeichen erlaubt.
  • Stadt/Ort: maximal 35 Zeichen sind möglich.
  • Land: Sie können über eine Klapp-Box das entsprechende Zielland der Überweisung auswählen.
  • Kontonummer/IBAN: Ebenfalls bis zu 35 Zeichen.
  • Kreditinstitut: Bei der Eingabe des Kreditinstituts, bei dem das Zielkonto geführt wird, sind bis zu 70 Zeichen gestattet.
  • Straße des Instituts: maximal 35 Zeichen sind möglich.
  • Stadt/Ort des Instituts: maximal 35 Zeichen sind möglich.
  • Land/Ländercode: Die Auswahl erfolgt wieder über eine Klapp-Box.
  • BIC/Bank-Code (SWIFT-Code): Der Code besteht aus maximal elf alphanumerischen Zeichen.
  • Beträge: Verwenden Sie bitte ein Komma, um Euro und Cent voneinander zu trennen.
  • Währung: Die Auswahl erfolgt über die Liste in der Klapp-Box.
  • Verwendungszweck: Es sind vier Zeilen zu je 35 Zeichen möglich – gemäß der DTAZV-Spezifikation.
  • Zusätzliche Weisungen für das Kreditinstitut: eine Zeile zu 35 Zeichen – gemäß der DTAZV-Spezifikation. In dieser Zeile können Sie – falls nötig – für ein Avis die Telefon- oder Faxnummer des Begünstigten der Überweisung notieren.
  • Ausführungsart: Über eine Klapp-Box können Sie die gewünschte Ausführungsart wählen. Wenn Sie sich für „eilig“ entscheiden, fallen weitere Kosten an.
  • Weisungsschlüssel: Sie können hier über eine Klapp-Box eine Auswahl treffen, müssen es aber nicht. Je nach Auswahl können weitere Kosten anfallen.
  • Entgeltregelung: Eine Auswahl ist wieder über eine Klapp-Box möglich.
  • Konto-Nummer bei abweichender Gebührenregelung: Sollen Auslagen und Gebühren über ein anderes Konto abgerechnet werden, tragen Sie bitte hier die Nummer des Kontos ein, von dem die Gebühren abgebucht werden sollen. Natürlich geht das nur mit einem Konto der eigenen Bank.
  • Auftraggeber-Konto: Sie können wieder über eine Klapp-Box das gewünschte Konto auswählen.
  • Straße: automatischer Eintrag.
  • Stadt/Ort: automatischer Eintrag.
  • Land: automatischer Eintrag.

Meldung nach §§ 59 ff. der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV)

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Zahlungen ins Ausland für die Außenhandels-Bilanz statistisch erfasst werden. Dazu gehören Dienstleistungen, Übertragungen und Kapitalverkehrs-Transaktionen. Sie sind daher dazu verpflichtet, auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank die erforderlichen Angaben zu machen – dies geschieht nicht automatisch über die Sparkasse.

Hinweise zur Meldepflicht

Bei Gebietsansässigen handelt es sich um juristische oder natürliche Personen, die ihren festen Wohn- oder Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Wenn Gebietsansässige im Inland eine Zahlung in Auftrag geben, muss diese in folgenden Fällen bei der Bundesbank gemeldet werden:

  • bei Zahlungen an Gebietsfremde auf Auslandskonten
  • bei Zahlung an Gebietsfremde auf Inlandskonten
  • bei Rechnungen von Gebietsfremden an Gebietsansässige
  • bei Zahlungen auf eigene Konten im Ausland, oder auf ausländische Konten anderer Gebietsansässiger, soweit die vereinbarte Einlagedauer mehr als zwölf Monate beträgt.

Nicht meldepflichtig sind:

  • Zahlungen bis zu einem Betrag oder Gegenwert in Höhe von 12.500 Euro.
  • Zahlungen, die nur eine Wareneinfuhr betreffen. Diese nämlich werden vom Zoll erfasst.
  • Aus- oder Rückzahlungen von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Beachten sie jedoch bitte, dass die Zinsen aus diesen Geschäften meldepflichtig sind.
  • Zahlungen zwischen Gebietsfremden und die Weiterleitung einer solchen Zahlung durch Gebietsansässige

Auftragsverarbeitung

Wenn Sie alle Daten in die Maske eingetragen haben, klicken Sie bitte auf „Weiter“. Die Daten werden daraufhin (soweit möglich) auf ihre Richtigkeit hin überprüft.

Wenn Sie einen Fehler bei der Eingabe gemacht haben und das System ihn erkennt, gibt es Ihnen einen entsprechenden Hinweis. Sie können dann die entsprechenden Stellen korrigieren.

Wenn alles korrekt eingegeben wurde, geben Sie den Auftrag frei.

Beachten Sie bitte, dass Sie diesen Auftrag via Online-Banking nicht mehr zurückrufen können. Die übermittelten Daten werden darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Vorschriften gespeichert.